SEPA-Begleitgesetz im Bundestag verabschiedet
Am 8.11. wurde im Bundestag nach einer dritten Lesung das SEPA-Begleitgesetz verabschiedet.
Der Deutsche Fundraising Verband hatte im Vorfeld dazu bereits an die Bundesregierung appelliert, sich im Zuge dieser Gesetzesverabschiedung dafür einzusetzen, dass eine Übergangregelung für das Online-Lastschriftverfahren in das Gesetz mit aufgenommenwird, um zu verhindern, dass das Auslaufen des derzeit beliebtesten Zahlverfahrens im Internet für deutsche NGOs zu einem Einbruch der Online-Spendeneinnahmen führt.
http://www.fundraisingverband.de/information/news/pressemitteilungen/spenden-per-lastschrift.html
Im verabschiedeten Gesetzesentwurf hat sich der Bundestag nun dafür entschieden, dass er die Regelung den Banken überlassen und nicht in deren Vertragsautonomie eingreifen wolle. Somit liegt es jetzt an den Banken, sich mit dem Thema Online-Lastschriftverfahren auseinanderzusetzen.
Der DFRV wird sich mit dem Thema weiter auseinandersetzen und berichten, sobald es neue Entwicklungen gibt.
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