 
Die Ausschüsse sind zeitlich befristete Expertenrunden zur Bearbeitung von Teilfragen. Die Mitglieder (maximal acht Personen) werden vom Vorstand berufen und bekommen von diesem einen Arbeitsauftrag. In einen Ausschuss können nur Mitglieder des DFRV berufen werden.
Nähere Informationen zur Arbeit der Fachausschüsse finden Sie, wenn Sie die entsprechenden Balken anklicken: 
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