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  ETHIK IM SPENDENWESEN

Auf der Mitgliederversammlung am 18. April 2008 in Fulda wurden die nachstehenden 19 Grundregeln verabschiedet.

 

19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis

 

Präambel

Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht.

Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen und Körperschaften gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen.

Fundraiserinnen und Fundraiser sehen sich als Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der berechtigten Interessen beider Seiten. Diese Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising macht eine gute, ethische Fundraising-Praxis unabdingbar.

Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising, zu deren Einhaltung sich alle Mitglieder verpflichten, stärken helfen – um einer lebendigeren, weil nachhaltig solidarischen Bürgergesellschaft und einer Festigung des Ansehens des Berufsstands willen.

 

1. Würde

Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns.

 

2. Gesetz

Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts.

 

3. Solidarität

Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Geben den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und gegenseitiges Helfen in der Gesellschaft.

 

4. Berufsstand

Wir halten diese und die von unserem Verband anerkannten internationalen ethischen Grundregeln, sowie die Regeln verwandter Berufsgruppen ein.

 

5. Integrität

Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden, wie sie in diesen Grundregeln dargestellt sind, rechtfertigt.

 

6. Transparenz

Wir treten ein für Transparenz in unserem Wirken und sind jederzeit zur Rechenschaft über unser berufliches Tun bereit. Dazu gehört eine wahre, schnellst mögliche, sachgerechte und umfassende Information über unsere Arbeit und ihre Ziele, ebenso wie eine vollständige und nachvollziehbare Rechnungslegung.

 

7. Fairness

Wir unterlassen jedes beleidigende oder anderweitig herabsetzende Verhalten, insbesondere in der Werbung.

 

8. Freie Entscheidung

Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir unterlassen jeden Druck und jeden Anschein eines Druckes auf ihre Entscheidungen.

 

9. Privatsphäre

Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz der Privatsphäre und zum Umgang miteinander.

 

10. Datenschutz

Wir geben uns anvertraute Informationen oder Daten ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weiter.

 

11. Verwendung

Wir setzen uns ein für die ordnungsgemäße, effiziente und effektive Verwendung der im Rahmen unserer Tätigkeit eingeworbenen Mittel.

 

12. Weiterbildung

Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unsere professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern.

 

13. Austausch

Wir suchen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch untereinander auch über den nationalen Rahmen hinaus.

 

14. Vergütung

Wir treten ein für eine leistungsgerechte Vergütung aller entgeltlich im Fundraising Tätigen und die transparente Handhabung von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen lehnen wir ab.

 

15. Befangenheit und Interessenkonflikte

Wir nutzen keine Beziehung zu potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern für private und satzungsfremde Zwecke aus und wirken darauf hin, dass andere dies nicht tun.

 

16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

Wir werden zu keiner Zeit von irgend Jemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, uns versprechen lassen oder annehmen, wodurch Andere ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Ebenso wenig werden wir Anderen solche Vorteile versprechen oder gewähren.

 

17. Ausübung

Wir ermutigen alle Kolleginnen und Kollegen, sich diese Grundregeln professionellen Handelns zueigen zu machen und ihr Verhalten danach auszurichten.

 

18. Wirksamkeit gegenüber Dritten

Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Auftrag Tätigen verbindlich.

 

19. Schiedsausschuss

Wer ein Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß gegen diese Grundregeln rügen möchte, kann sich an den Schiedsausschuss wenden, den der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat.

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des DFRV am 18. April 2008 in Fulda.

 

International Statement of Ethical Principles

 

Der Deutsche Fundraising Verband unterstützt das Bestreben der internationalen Gemeinschaft der Fundraiser, weltweite Standards fürs Fundraising zu setzen. Deshalb hat der Vorstand Anfang 2007 das International Statement of Ethical Principles ratifiziert. Das Papier, das von 30 Fundraising-Organisationen erarbeitet und erstmals auf dem vierten International Fundraising Summit am 16. Oktober 2006 in Noordwijkerhout vorgelegt wurde, definiert fünf universale Prinzipien des Berufsstandes: Ehrlichkeit, Respekt, Integrität, Empathie und Transparenz.

 

Die auf nationaler Ebene bestehenden ethischen Grundregeln werden im International Statement of Ethical Principles anerkannt und keineswegs außer Kraft gesetzt. Es geht vielmehr darum, länderübergreifende Grundsätze zur öffentlichen Rechenschaft, Transparenz und Effektivität festzuschreiben und die weltweite Fundraising-Gemeinschaft in einer universellen Deklaration fundamentaler Prinzipien zu vereinen. International umstritten bleibt die  Frage der Provisionszahlungen. Nach den internationalen Standards „... sollten Fundraiser keine Kommission oder Provision in einem prozentualen Verhältnis zu eingeworbenen Mitteln vereinbaren.“ Diese Formulierung drückt das „wünschenswerte“ Ziel aus. Auch die Annahme von Gratifikationen wird klar abgelehnt. Eine leistungsorientierte Bezahlung, die nicht auf einem Prozentanteil der eingeworbenen Mittel basiert, muss im Voraus vereinbart werden. Eine klare eindeutige Regelung zur Bezahlung von Fundraisern, die aufgrund der unterschiedlichen Kulturräume nicht zu erreichen war, wird vom Deutschen Fundraisingverband angestrebt. Ein Arbeitskreis Ethik wird sich dieser Fragen annehmen.

 

Die Übersetzung der Internationalen Erklärung zu Ethischen Prinzipien im Fundraising sowie die englische Originalfassung finden Sie links.

 


   


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